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Die Fischerei am Stadtbach

Der Stadtbach war in früheren Zeiten nicht nur ein ganz schön kräftiges Bächlein, sondern auch ein sehr fischreiches Gewässer. Am 4. Oktober 1428 hatte die Stadt Braunau bekanntlich das Wasser des gesamten Quellgebietes südlich von Braunau käuflich erworben. Mit dem Privileg das Wasser des Stadtbaches "wie von altersher" nutzen zu dürfen, war auch das Privilegum des Fischereirechts am Stadtbach verbunden.

Das nahegelegene Kloster Ranshofen beanspruchte im Jahre 1733 das Fischereirecht für sich, allerdings war diese Forderung durch die kurfürstliche Regierung von Burghausen nicht anerkannt worden. Mittels Rezess vom 5. Februar 1733 wurde bestimmt, dass "der Magistrat zu Braunau die Wasserbeschlacht beim Ablass, wo der Pfaffenbach anfängt und durch andere Zuflüsse verstärkt wird, reparieren dürfe und die Stadt das streitige Fischereirecht aus nachbarlicher Ergebenheit auf 3 Jahre an Ranshofen überlasse (Privilegienbuch Braunau am Inn, Stadtarchiv Braunau)."

Noch bis in die späten 1930er Jahre wurde die Verpachtung des Fischwassers im Stadtbach öffentlich versteigert.

Abbildung: Anzeige zur Fischereiverpachtung (Neue Warte am Inn, 30. November 1928)


Bei der Fischerei am Stadtbach durften nur Forellen über 20 cm Länge herausgefangen werden. Alle kleineren Forellen mussten wieder in den Stadtbach eingesetzt werden.

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